
Wegen ihrer technischen Eigenschaften wird Mineralwolle in Form von Stein- und Glaswolleprodukten zur Wärme- und Schalldämmung im Hochbau verwendet. Das war auch vor dem Jahr 1996 so, ein Jahr, das man sich bezüglich der Spezifikation von Mineralwolleprodukten merken sollte.
So genannte „alte“ Mineralwolle, die vor 1996 verbaut wurde, wird nämlich in Deutschland als Krebs erzeugend bewertet. Die hieraus hergestellten Produkte belasten heute beim Abbruch und bei der Sanierung und Modernisierung von Gebäuden, aber auch bei Instandhaltungsarbeiten die Atemluft und gefährden damit die Gesundheit der Anwesenden, weil beim Bearbeiten oder Entsorgen vorhandener alter Mineralwolle zwangsläufig Faserstäube freigesetzt werden. Eventuell notwendige (Schutz-) Maßnahmen (auch für Unbeteiligte!) richten sich nach der Beurteilung der Fasern – ein Umstand übrigens, der wegen drohender Schadenersatzansprüche nicht vernachlässigt werden sollte.
Wie aber herausfinden, ob es sich um alte Mineralwolle handelt? Grundsätzlich ist das der Erfahrung und dem Spürsinn des beauftragten Unternehmers überlassen, wobei das zu ermittelnde Alter des Gebäudes oder der „Einbaumaßnahme“ gewiss eine Hilfe darstellt. Weitere Hilfestellung gibt die
Gütegemeinschaft Mineralwolle e.V., die anhand von Materialproben mittels kostenpflichtiger Analysen feststellt, ob es sich um „alte“ oder „neue“ Mineralwolle handelt.
Grundsätzlich gelten für alle Tätigkeiten mit alter Mineralwolle strenge Arbeitsschutzmaßnahmen. Sie sind in der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 521 beschrieben, die im Frühjahr 2008 in einer Neufassung veröffentlicht wurde. Die hierauf basierende und in der Baupraxis seit Jahren bewährte „Handlungsanleitung Mineralwolle-Dämmstoffe“ für den Umgang mit Glaswolle und Steinwolle befindet sich derzeit in Überarbeitung. Die aktualisierte Broschüre wird voraussichtlich noch in diesem Jahr neu erscheinen und kann dann, wie auch die TRGS 521 unter der Adresse des „Gefahrstoff-System(s) der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft“ eingesehen und heruntergeladen werden. Hierzu ein Tipp: Die notwendigen „Beobachtungsbesuche“ auf der Webseite bis zum Erscheinen der Praxisbroschüre lassen sich ganz gut für die nähere Beschäftigung mit dem Thema „sicherer Umgang mit Gefahrstoffen“ nutzen.