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Kurs Konjunkturstabilisierung

Kurs Konjunkturstabilisierung

Wo und wie greift das Maßnahmenpaket der Bundesregierung?

Aussitzen und Abwarten bringt unsere Wirtschaft in schwierigen Situationen ebenso wenig weiter, wie hektische Konfusion und Gießkannentaktik, wenn’s wirklich brennt.

Haben wir nun alles gehabt, dank der Finanz- und Wirtschaftskrise. Vom „wird alles nicht so schlimm werden“ bis zum Horrorszenario kollabierender Staatsökonomien reichte das Prognosespektrum der letzten Monate. Inzwischen stehen zwei konkrete Programme zur Wirtschaftsstabilisierung – zwar mit Fehlern behaftet, weil von der Politik sehr schnell gestrickt und von scharfäugigen Lobbyisten verfremdet. Aber sie zeigen genau umrissene Volumina und einigermaßen definierte Maßnahmepakete.

Das am 5.11.2008 im Bundeskabinett beschlossene erste Konjunkturpaket umfasst ein voraussichtliches Finanzvolumen von knapp 4 Milliarden Euro im laufenden Jahr und gut 10 Milliarden Euro in 2010. Sie werden für eine Ausweitung der öffentlichen Investitionen verwendet und für eine auf zwei Jahre befristete Wiedereinführung der degressiven steuerlichen Abschreibung auf bewegliche Wirtschaftsgüter. Außerdem gilt eine befristete Befreiung von der Kfz-Steuer für Neuwagen und eine erweiterte steuerliche Berücksichtigung von Handwerkerleistungen. Am 27. Januar 2009 kamen weitere Maßnahmen zur Konjunkturstützung dazu, die, auf zwei Jahre verteilt, die öffentlichen Haushalte mit insgesamt 50 Milliarden Euro belasten. Rund zwei Fünftel davon sollen laut Haushaltsplanung im laufenden Jahr „haushaltswirksam“ werden. Das wird maßgeblich davon abhängen, wie schnell die umfangreichen Ausgaben für Infrastrukturmaßnahmen abfließen werden – was wiederum die Frage nach dem „Was dafür tun“ aufwirft. Der riesige Modernisierungsstau im Bereich der öffentlichen Infrastruktur ist bekannt und statistisch belegt. Im Sinne der aktuellen Unternehmens- und Arbeitsplatzsicherung geht es nun aber darum, vorrangig Projekte anzugehen, die sich möglichst schnell realisieren lassen. Um die konkrete Zuteilung wird es aber vermutlich dennoch viel „Paritätsgerangel“ geben.

Definierte Maßnahmen betreffen auch die Bauwirtschaft

Zur Verbesserung der Infrastruktur stehen bis Ende 2011 insgesamt 17,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Mittel sollen vor allem zur Modernisierung von Schulen und anderen Bildungseinrichtungen sowie dort zum Ausbau der Informationstechnologien verwendet werden – aber auch marode Rohr- und Kanalnetze sowie Straßen und Verkehrssysteme warten auf den „warmen Konjunkturbelebungsregen“. Gerade bei den Hochbauten wird es darum gehen, die Gebäude energetisch fit zu machen, denn daraus ergeben sich künftige Kosteneinsparungen als „Return of Investment“. Die Fassadenspezialisten können sich deshalb ja schon mal umsehen – umhören und regionaler Nachrichtencheck ist sowieso Pflicht! – welche Modernisierungsobjekte im Fokus der Verwaltungen stehen. Und vielleicht ist dort ja bereits für die Projektierung handwerklich-technischer Sachverstand gefragt, das stärkt grundsätzlich die Position bei der Auftragsvergabe. Ein Handicap wird sein, dass Schulgebäude für aufwändige bauliche Maßnahmen hauptsächlich während der Ferien zur Verfügung stehen. Das wird sich auf Ausschreibungen und Submissionen auswirken. Weil wohl in den Ferien Auftragsstaus zu erwarten sind, sollten Unternehmer die betriebliche Urlaubsplanung daraufhin abklopfen.

Für die Kommunen gilt es nun, die Bremsen zu lösen und eilends die Finanzierung und Realisierung von „Projekten in der Warteschleife“ anzugehen. Damit die Beauftragung und Durchführung schneller vonstatten geht, ist vorgesehen, das Vergaberecht für öffentliche Aufträge zu vereinfachen – zunächst einmal nur vorübergehend, aber wer weiß, die betreffenden Verfahren könnten sich ja als praxisgerecht und Behördenapparate als lernfähig und flexibel erweisen. Für Unternehmen der Bauwirtschaft und auch Handwerksbetriebe ist es auf jeden Fall ratsam, im regionalen Umfeld aufmerksam alle Informationen zu verfolgen, die auf Projekte hinweisen, die in den Finanzierungsgenuss der beiden Konjunkturpakete kommen.

Vorteile lassen sich betrieblich und privat kombinieren

Weitere Maßnahmen aus besagten Paketen betreffen die Baubranche nicht direkt – von den degressiven Abschreibungen und de Berücksichtigung von Handwerkerleistungen mal abgesehen. Vielleicht lässt sich aber die Neuanschaffung eines Fahrzeuges mit der Verschrottung eines mindestens 9 Jahre alten Autoveteranen und mit der Kfz-Steuerbefreiung kombinieren – über die Abwrackprämie von 2.500 Euro und ersparte Steuern läppert sich da schon etwas zusammen. Auch die weiteren steuerpolitischen Maßnahmen, wie die Senkung des Einkommenssteuertarifes und die Erhöhung des Grundfreibetrages bieten finanziellen Spielraum. Dazu kommen noch die ab 1. Juli vorgesehene Senkung von Sozialversicherungsbeiträgen und die familienbezogenen Maßnahmen in Richtung Kinderförderung und Sozialhilfe. Betrieben bringt überdies die Ausweitung der aktiven Arbeitsmarktpolitik Entlastung: Bereits beschlossen ist die auf 18 Monate verlängerte maximale Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld. Darüber hinaus soll dessen Inanspruchnahme dadurch attraktiver werden, dass sich für die Arbeitgeber die Ausfallzeit-Sozialbeiträge im laufenden und kommenden Jahr halbieren oder im Falle von Arbeitnehmer-Qualifizierungsmaßnahmen sogar ganz entfallen. Dafür sollen auch neue Qualifizierungsprogramme aufgelegt und 5.000 zusätzliche Planstellen in der Arbeitsverwaltung geschaffen werden. Letztere sind auf Dauer ausgerichtet, wodurch sich gleichsam nebenbei eine zwar sehr bescheidene, aber immerhin beständige Entlastung des Arbeitsmarktes einstellt …

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